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Der Hufeland-Preis ist nach dem deutschen Mediziner Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836) benannt und wird seit 1959 jährlich für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Präventivmedizin verliehen. Er gilt als einer der angesehensten deutschen Medizinpreise. Das Kuratorium Hufeland-Stiftung prämiert die beste, ganz im Geiste von Hufelands Motto Vorbeugen ist besser als heilen , verfasste Arbeit mit einem Preis von 20.000 Euro. Der Hufeland-Preis kann auch zwei als gleichwertig anerkannten Arbeiten zugesprochen werden. Die dotierte Summe wird dann je zur Hälfte den Gewinnern zugesprochen. Teilnehmen können alle Ärzte und Zahnärzte, die im Besitz der deutschen Approbation sind. Die Teilnehmer können von maximal zwei Co-Autoren mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Studium unterstützt werden.
Die Vergabe des Hufeland-Preises erfolgt nach einer notariellen Ausschreibung sowie einem sich daran anschließenden Auswahlverfahren durch ein Preisrichtergremium. Verliehen wird der Preis durch das Kuratorium Hufeland-Preis, in dem Repräsentanten der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer, der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung e.V. und der Deutschen Ärzteversicherung AG vertreten sind. Die Deutsche Ärzteversicherung AG ist nicht nur Kuratoriumsmitglied, sondern auch Stifterin des Hufeland-Preises.
Die Bewertung der Arbeiten erfolgt durch ein Preisrichterkollegium, dessen Mitglieder von dem Kuratorium bestellt werden. Der Hufeland-Preis wird auf Vorschlag des Preisrichterkollegiums verliehen. Die Ausschreibung des Hufeland-Preises erfolgt unter notarieller Aufsicht. Hat das Kuratorium Hufeland-Preis eine Entscheidung gefällt, ist diese unanfechtbar. Für alle Streitfragen, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Hufeland-Preises entstehen können, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.