Die Ausschreibung für den Hufeland-Preis
Der Hufeland-Preis, dotiert mit 20.000 Euro, zeichnet die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Präventivmedizin aus. Gestiftet wird der Preis von der Hufeland-Stiftung, in der neben der Deutschen Ärzteversicherung AG als Stifterin des Preises die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. vertreten sind.
Teilnahmebedingungen:
Ihre Arbeit muss verschiedene Kriterien erfüllen, um am Wettbewerb um den Hufeland-Preis teilnehmen zu können.
- Beispielsweise muss sie ein Thema behandeln, dass sich mit der Gesundheitsvorsorge oder mit prophylaktischen Schritten gegen das Auftreten bestimmter lebens- oder berufsfähigkeits-beeinträchtigender Krankheiten befasst. Oder mit der Prophylaxe von Schäden oder Erkrankungen, die für die Gesundheit der Bevölkerung von Bedeutung sind. Mit anderen Worten: Um den Hufeland-Preis gewinnen zu können, muss Ihre Arbeit die Präventivmedizin in Deutschland fördern.
- Führen Sie dafür eine besondere Begründung der Bedeutung Ihrer Arbeit für die Präventivmedizin an.
- Voraussetzung für die Verleihung des Hufeland-Preises ist zudem, dass Ihre Arbeit auf eigenen ärztlichen Erkenntnissen beruht. Die Hufeland-Stiftung honoriert demnach keine Arbeiten, die bereits bekannte medizinische Tatsachen lediglich wiedergeben oder zusammenfassen.
- Sie können wissenschaftliche Erkenntnisse von Co-Autoren/-innen einbeziehen. Dies ist dann möglich, sofern diese vom Preisrichterkollegium als wissenschaftlich vertretbar und für die Arbeit unabdingbar eingestuft werden. In diesem Fall müssen diese Erkenntnisse von Ihnen in einen bestimmten neu erarbeiteten Zusammenhang gesetzt werden. Es müssen also neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden. Wurde Ihre Arbeit vor der Einreichung bei der Hufeland-Stiftung bereits veröffentlicht, so darf diese Veröffentlichung keinesfalls länger als ein Jahr zurückliegen.
Formale Kriterien Ihrer Arbeit:
- Sie muss in Deutsch verfasst sein oder zumindest eine hinreichende ausführliche Darstellung des Inhalts in deutscher Sprache beinhalten.
- Sie ist schriftlich in allgemein verständlicher Form einzureichen.
- Sie sollte den Umfang von 100 Seiten nicht wesentlich überschreiten.
- Sie sollte ein Inhalts- und Quellenverzeichnis sowie eine Zusammenfassung aller wichtigen Erkenntnisse und Ergebnisse enthalten.